Welche Papiere werden bei einem Sterbefall benötigt?
Nach Eintritt eines Todesfalles muss die Beurkundung beim Standesamt vorgenommen werden.
Darum ist es ratsam, die erforderlichen Papiere vorzubereiten. Welche Dokumente notwendig sind,
hängt vom Familienstand der/des Verstorbenen ab:
War sie/er ledig:
- die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtenregister
War sie/er verheiratet:
- das Stammbuch bzw. die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister bzw. Familienbuch
- bei Eheschließungen ab 2009 zusätzlich die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder ein Eheregister mit Hinweisteil
War sie/er verwitwet:
- das Stammbuch bzw. die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister bzw. Familienbuch
- bei Eheschließungen ab 2009 zusätzlich die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder ein Eheregister mit Hinweisteil
- die Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. die amtl. Todeserklärung
War sie/er geschieden:
- das Stammbuch bzw. die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister bzw. Familienbuch
- bei Eheschließungen ab 2009 zusätzlich die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder ein Eheregister mit Hinweisteil
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- sollte kein Scheidungsurteil vorhanden sein, eine aktuelle Heiratsurkunde mit „Auflösungsvermerk"
Die Vorlage des gültigen Bundespersonalausweises dient dem Nachweis über den angemeldeten Wohnsitz, alternativ dazu kann eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden.
Bei ausländischen Bürgern ist der Nationalpass zum Nachweis der Staatsbürgerschaft vorzulegen.
Genannte Dokumente müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden.
Bei fehlenden Urkunden erfolgt zunächst eine vorläufige Bestattungsfreigabe. Die tatsächliche Beurkundung erfolgt erst nach Vorlage der benötigten Unterlagen.
Damit nicht nach Eintritt eines Trauerfalles diese Dokumente erst angefordert werden müssen (was sicher auch mit zeitlicher Verzögerung verbunden ist), ist es empfehlenswert diese Unterlagen zuvor einzuholen. Die genannten Urkunden oder Register können beim Beurkundungs- Standesamt angefordert werden.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen,
die für Sie erforderlichen Dokumente anzufordern.